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Akonto-Rechnung in der Schweiz: Teilzahlungen korrekt in Rechnung stellen

Mit einer Akonto-Rechnung stellen Sie eine Teilzahlung in Rechnung, bevor die Arbeit abgeschlossen ist. Was sie von Anzahlung und Teilrechnung unterscheidet, wie die MWST behandelt wird und wie die Schlussrechnung korrekt aussieht.

Mit einer Akonto-Rechnung stellen Sie eine Teilzahlung in Rechnung, bevor die Arbeit abgeschlossen ist. Was sie von Anzahlung und Teilrechnung unterscheidet, wie die MWST behandelt wird und wie die Schlussrechnung korrekt aussieht.
Redaktionell geprüft Schweiz-Fokus Stand 2. Juli 2026

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Die Einordnung folgt Schweizer Kriterien wie QR-Rechnung, MWST, Bedienbarkeit, Workflow-Reibung, Kostenklarheit und Übergaben an Buchhaltung oder Treuhand.

Veröffentlichung: 2. Juli 2026
Letzte redaktionelle Prüfung: 2. Juli 2026

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Die Word-Vorlage bleibt frei zugänglich. Wenn Sie danach prüfen wollen, wann ein Rechnungsprogramm im Alltag sinnvoller wird, führen die Anschlussseiten direkt in die passende Entscheidung.

Die kurze Antwort: Eine Akonto-Rechnung ist eine Rechnung über eine Teilzahlung, die Sie stellen, bevor die Arbeit abgeschlossen ist – «à conto», also auf Rechnung der späteren Gesamtforderung. Sie verbessert die Liquidität, verteilt das Ausfallrisiko und ist bei Projekten über mehrere Wochen oder Monate Standard. Die Vorlage oben können Sie kostenlos herunterladen und direkt für Ihr Projekt anpassen.

Was eine Akonto-Rechnung ist

Bei längeren Projekten wäre es riskant, die gesamte Vergütung erst nach Abschluss zu fakturieren: Sie würden über Monate vorfinanzieren und trügen das volle Ausfallrisiko. Die Akonto-Rechnung löst das, indem sie während des Projekts Teilbeträge der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung stellt – typischerweise nach einem vorher vereinbarten Zahlungsplan.

Wichtig: Anders als die Proforma-Rechnung ist die Akonto-Rechnung eine echte Rechnung mit Zahlungsaufforderung. Sie wird verbucht, hat eine Zahlungsfrist und kann bei Nichtzahlung gemahnt werden. Am Ende des Projekts folgt die Schlussrechnung, auf der die geleisteten Akonto-Zahlungen abgezogen werden.

Abgrenzung: Anzahlung, Teilrechnung, Schlussrechnung

Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Sinnvoll ist diese Unterscheidung:

  • Anzahlung: Zahlung vor Beginn der Arbeit, meist bei Vertragsschluss. Sie ist wirtschaftlich ein Spezialfall der Akonto-Zahlung – ein Vorschuss, bevor überhaupt geleistet wurde.
  • Akonto-Rechnung: Rechnung über einen Teilbetrag während des laufenden Projekts, ohne dass eine konkrete Teilleistung abschliessend abgerechnet wird. Der Betrag ist ein Vorschuss auf die Gesamtforderung.
  • Teilrechnung: Definitive Abrechnung einer abgrenzbaren, bereits erbrachten Teilleistung (etwa eine abgeschlossene Projektphase). Sie wird auf der Schlussrechnung nicht «abgezogen», sondern die Schlussrechnung umfasst nur noch die restlichen Leistungen.
  • Schlussrechnung: Die finale Abrechnung des gesamten Auftrags. Bei Akonto-Zahlungen zeigt sie den Gesamtbetrag, zieht die erhaltenen Akonti ab und weist den Restbetrag aus.

Für die Praxis ist die Unterscheidung zwischen Akonto- und Teilrechnung vor allem buchhalterisch relevant. Als Freelancer entscheidend ist, dass der Zahlungsplan vor Projektstart schriftlich vereinbart ist – idealerweise bereits in der Offerte.

MWST-Behandlung von Akonto-Rechnungen

Akonto-Zahlungen sind mehrwertsteuerlich keine Sonderfälle: Sie unterliegen der MWST wie der übrige Umsatz, aktuell zum Normalsatz von 8.1 Prozent (seit 1. Januar 2024), sofern Sie steuerpflichtig sind (Pflicht ab CHF 100’000 Jahresumsatz).

Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Steuer geschuldet wird. Er hängt von Ihrer Abrechnungsart ab:

  • Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Standard): Die Steuerforderung entsteht mit der Rechnungsstellung. Stellen Sie im Juli eine Akonto-Rechnung, gehört sie in die MWST-Abrechnung der entsprechenden Periode – unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Bei Vorauszahlungen ohne Rechnung entsteht die Steuer mit der Vereinnahmung.
  • Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten (auf Antrag): Die Steuerforderung entsteht mit dem Zahlungseingang. Massgebend ist also der Moment, in dem das Akonto auf Ihrem Konto eintrifft.

Weisen Sie die MWST auf der Akonto-Rechnung korrekt aus, kann der steuerpflichtige Kunde daraus den Vorsteuerabzug geltend machen. Achten Sie deshalb auf die üblichen Pflichtangaben einer Schweizer Rechnung – auch auf Akonto-Rechnungen.

Die Details – etwa der Wechsel der Abrechnungsart oder Sonderfälle bei Vorauszahlungen – klären Sie am besten mit Ihrer Treuhandstelle oder direkt anhand der Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Typische Praxis: Zahlungspläne und Branchen

Verbreitete Modelle bei Schweizer Freelancern und KMU:

  • 30/30/40: 30 Prozent bei Auftragsstart, 30 Prozent bei einem definierten Zwischenstand, 40 Prozent mit der Schlussrechnung. Üblich bei Design-, Web- und Beratungsprojekten.
  • Ein Drittel bei Start: Einfaches Modell für kleinere Projekte – ein Akonto zu Beginn, Rest mit der Schlussrechnung.
  • Monatliche Akonti: Bei langlaufenden Mandaten wird monatlich ein fixer Betrag akontiert und periodisch oder am Ende abgerechnet.

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Akonto-Rechnungen fest etabliert: Handwerksbetriebe stellen nach Baufortschritt Akonti, die Schlussrechnung folgt nach Abnahme. Ähnlich arbeiten Agenturen und Entwickler bei mehrmonatigen Projekten. Faustregel: Sobald zwischen Auftragsstart und Abschluss mehr als vier bis sechs Wochen liegen, lohnt sich ein Zahlungsplan mit Akonti.

Die Schlussrechnung: Akonto-Abzug korrekt ausweisen

Der häufigste Fehler in der Praxis ist eine Schlussrechnung, die nur den Restbetrag zeigt. Sauber ist die transparente Darstellung:

SCHLUSSRECHNUNG Nr. 2026-042

Webdesign-Projekt gemäss Offerte vom 3. April 2026

Gesamthonorar                                CHF 12'000.00
MWST 8.1%                                    CHF    972.00
Total inkl. MWST                             CHF 12'972.00

Abzüglich erhaltener Akonto-Zahlungen:
./. Akonto-Rechnung Nr. 2026-018 vom 10.04.  CHF  3'891.60
./. Akonto-Rechnung Nr. 2026-029 vom 22.05.  CHF  3'891.60

Restbetrag zu Ihren Lasten                   CHF  5'188.80
Zahlbar innert 30 Tagen

So sieht der Kunde auf einen Blick, was das Projekt insgesamt kostet, was bereits bezahlt wurde und was noch offen ist. Referenzieren Sie die Akonto-Rechnungen mit Nummer und Datum – das erspart Rückfragen und erleichtert die Abstimmung in der Buchhaltung auf beiden Seiten.

Auf der Akonto-Rechnung selbst genügt eine klare Bezeichnung, etwa: «Akonto-Rechnung Nr. 1 gemäss Zahlungsplan – 1. Akonto (30 Prozent) für das Projekt Webdesign gemäss Offerte vom 3. April 2026».

Vorlage und Software

Die Vorlage oben enthält den beschriebenen Aufbau für Akonto- und Schlussrechnung und lässt sich direkt anpassen. Weitere kostenlose Dokumente – etwa die Rechnungsvorlage für Freelancer – finden Sie in der Vorlagen-Übersicht.

Sobald Sie regelmässig mit Zahlungsplänen arbeiten, wird Software schnell zur besseren Lösung: Sie behält offene Akonti pro Projekt im Blick, zieht sie auf der Schlussrechnung automatisch ab, erzeugt QR-Rechnungen für jede Teilzahlung und mahnt überfällige Akonti selbstständig. Welche Programme das für Schweizer Freelancer sauber abbilden, zeigt der Vergleich der besten Rechnungsprogramme.

Fazit

Die Akonto-Rechnung ist das Standardinstrument, um bei längeren Projekten Liquidität und Risiko im Griff zu behalten. Entscheidend sind drei Dinge: ein vor Projektstart vereinbarter Zahlungsplan, korrekt ausgewiesene MWST auf jeder Akonto-Rechnung und eine Schlussrechnung, die Gesamtbetrag, Akonto-Abzüge und Restbetrag transparent darstellt.

Quellen und Stand

Stand dieser Einordnung: Juli 2026.

Häufige Fragen

Was ist eine Akonto-Rechnung? +

Eine Akonto-Rechnung stellt eine Teilzahlung in Rechnung, bevor die Leistung vollständig erbracht oder abgerechnet ist. Sie ist eine echte Rechnung mit Zahlungsaufforderung und wird am Ende auf der Schlussrechnung als bereits bezahlter Betrag abgezogen.

Worin unterscheidet sich die Akonto-Rechnung von einer Teilrechnung? +

Die Akonto-Rechnung fordert einen Vorschuss auf die Gesamtleistung, ohne eine konkrete Teilleistung abzurechnen. Die Teilrechnung rechnet dagegen eine bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistung definitiv ab. In der Praxis werden die Begriffe oft vermischt.

Muss ich auf einer Akonto-Rechnung MWST ausweisen? +

Ja, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Akonto-Zahlungen unterliegen der MWST wie normale Umsätze. Wann die Steuer geschuldet ist, hängt von Ihrer Abrechnungsart ab – bei vereinbarten Entgelten mit der Rechnungsstellung, bei vereinnahmten Entgelten mit dem Zahlungseingang.

Wie weise ich Akonto-Zahlungen auf der Schlussrechnung aus? +

Die Schlussrechnung zeigt den Gesamtbetrag der Leistung, listet die erhaltenen Akonto-Zahlungen mit Datum und Betrag einzeln auf und weist den verbleibenden Restbetrag aus. So bleibt für den Kunden und die Buchhaltung nachvollziehbar, was bereits bezahlt wurde.

Gibt es eine gesetzliche Regel, wie hoch eine Akonto-Zahlung sein darf? +

Nein, die Höhe ist Verhandlungssache und wird im Vertrag oder in der Offerte festgelegt. Üblich sind Modelle wie 30/30/40 oder ein Drittel bei Auftragsstart. Wichtig ist, dass der Zahlungsplan vor Projektbeginn schriftlich vereinbart ist.

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