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Buchhaltung mit Excel-Vorlage: Einnahmen-Ausgaben-Journal für die Schweiz
Für viele Einzelfirmen reicht die einfache Buchhaltung völlig aus. Mit der kostenlosen Excel-Vorlage führen Sie ein sauberes Einnahmen-Ausgaben-Journal — und erkennen rechtzeitig, wann Excel an seine Grenzen kommt.

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Die Word-Vorlage bleibt frei zugänglich. Wenn Sie danach prüfen wollen, wann ein Rechnungsprogramm im Alltag sinnvoller wird, führen die Anschlussseiten direkt in die passende Entscheidung.
Die kurze Antwort: Wer als Einzelfirma unter CHF 500’000 Umsatz bleibt, darf die Buchhaltung als einfaches Einnahmen-Ausgaben-Journal führen — die berühmte Milchbüechli-Rechnung. Dafür braucht es keine Software, sondern nur ein sauber geführtes Journal und eine konsequente Belegablage. Genau dafür ist die Excel-Vorlage oben gedacht.
Die rechtliche Grundlage: Art. 957 OR
Das Obligationenrecht unterscheidet zwei Welten:
| Situation | Pflicht |
|---|---|
| Einzelunternehmen/Personengesellschaft unter CHF 500’000 Umsatz | Nur Aufzeichnung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) |
| Darüber sowie alle juristischen Personen (GmbH, AG) | Ordentliche, doppelte Buchführung |
Für die meisten Freelancer im ersten oder zweiten Geschäftsjahr gilt also: Die einfache Buchhaltung genügt — solange sie vollständig, wahrheitsgetreu und systematisch geführt wird.
So ist das Journal aufgebaut
Die Vorlage enthält pro Zeile eine Zahlung mit diesen Spalten:
| Spalte | Zweck |
|---|---|
| Datum | Zahlungsdatum (nicht Rechnungsdatum) — chronologisch führen |
| Beleg-Nr. | Eindeutige Nummer, die auf dem abgelegten Beleg wiederkehrt (z. B. R-2026-001, B-2026-014) |
| Beschreibung | Was bezahlt wurde, von wem oder an wen |
| Kategorie | Gruppierung für Auswertung und Steuererklärung |
| Einnahme CHF | Zufluss — nur eine der beiden Betragsspalten ausfüllen |
| Ausgabe CHF | Abfluss |
| MWST-Satz | Nur relevant, wenn Sie MWST-pflichtig sind (Normalsatz 8.1 %) |
| Zahlungsweg | Bank, Karte, TWINT oder Kasse — hilft beim Abgleich mit dem Kontoauszug |
Am Jahresende gilt: Einnahmen minus Ausgaben = Geschäftserfolg, der in die Steuererklärung fliesst. Dazu kommt eine kurze Aufstellung der Vermögenslage (Bankkonto, offene Kundenrechnungen, Geschäftsgeräte).
Typische Kategorien für Freelancer
Halten Sie die Kategorienliste kurz — zehn reichen fast immer:
- Honorar (Einnahmen aus Aufträgen)
- Material/Software (Lizenzen, Hardware-Kleinteile)
- Arbeitsplatz (Coworking, anteilige Büromiete)
- Reisespesen (ÖV, Kilometerentschädigung)
- Versicherungen/Vorsorge (Betriebshaftpflicht; Säule 3a separat ausweisen)
- Sozialversicherungen (AHV/IV/EO-Beiträge der Ausgleichskasse)
- Weiterbildung
- Marketing (Website, Inserate)
- Buchhaltung/Beratung (Treuhand)
- Übriges
Diese Struktur deckt sich mit den Positionen, nach denen Steuerverwaltungen üblicherweise fragen — das spart beim Jahresabschluss Zeit.
Belegablage: die halbe Buchhaltung
Jede Journalzeile braucht einen Beleg, und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Bewährt hat sich ein digitaler Ordner pro Jahr, in dem jedes PDF nach der Beleg-Nummer benannt ist (B-2026-014_hosting-rechnung.pdf). Papierbelege fotografieren oder scannen Sie am besten sofort — verblasste Kassenzettel sind ein Klassiker bei Nachfragen der Steuerbehörde.
Wo Excel an seine Grenzen kommt
Die Excel-Buchhaltung ist ein guter Start, hat aber drei strukturelle Schwächen:
- MWST: Sobald Sie die Umsatzgrenze von CHF 100’000 überschreiten und MWST-pflichtig werden, müssen Sie quartalsweise oder halbjährlich abrechnen. Die Sätze, Vorsteuern und das Formular der ESTV in Excel nachzubauen ist fehleranfällig — hier beginnt der Bereich, in dem Software schlicht sicherer ist.
- Fakturierung: Excel erstellt keine QR-Rechnungen und überwacht keine Zahlungseingänge. Offene Posten und Mahnungen laufen daneben her.
- Fehlerrisiko: Überschriebene Formeln, Zahlendreher und Versionen-Chaos («Journal_final_v3.xlsx») sind die typischen Gründe, warum Treuhänder beim Jahresabschluss Mehraufwand verrechnen.
Der Übergang zu Software
Wenn eine dieser Grenzen erreicht ist, lohnt sich der Blick auf echte Buchhaltungslösungen: CashCtrl bietet eine solide Gratis-Version mit doppelter Buchhaltung, Banana ist mit CHF 89 pro Jahr die günstige tabellennahe Alternative — der Umstieg von Excel fällt dort besonders leicht. Wer primär Rechnungen schreibt und die Buchhaltung der Treuhand überlässt, ist mit einem schlanken Rechnungsprogramm besser bedient; die Unterschiede erklärt der Artikel Rechnungsprogramm vs. Buchhaltungssoftware.
Quellen und Stand
Stand dieses Artikels: Juli 2026. Rechtliche Grundlagen: Art. 957 ff. OR (Buchführungspflicht), einsehbar auf fedlex.admin.ch; MWST-Informationen der ESTV. Angaben ohne Gewähr — für die konkrete Situation hilft die Treuhand.
Häufige Fragen
Wer darf in der Schweiz die einfache Buchhaltung führen? +
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr müssen nach Art. 957 Abs. 2 OR nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen — die sogenannte Milchbüechli-Rechnung. Darüber gilt die Pflicht zur doppelten Buchhaltung.
Reicht ein Excel-Journal für die Steuererklärung? +
Ja, solange Sie zur einfachen Buchhaltung berechtigt sind. Wichtig sind lückenlose, chronologische Einträge, nummerierte Belege zu jeder Position und die Aufbewahrung der Unterlagen während 10 Jahren.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren? +
Geschäftsbücher und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Digitale Ablage ist zulässig, wenn die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können — ein sauber benannter Ordner pro Jahr mit PDF-Belegen erfüllt das in der Praxis.
Was gehört in ein Einnahmen-Ausgaben-Journal? +
Pro Zeile eine Zahlung: Datum, Beleg-Nummer, Beschreibung, Kategorie, Betrag als Einnahme oder Ausgabe, gegebenenfalls der MWST-Satz und der Zahlungsweg. Am Jahresende ergibt die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben den Geschäftserfolg.
Wann lohnt sich der Wechsel von Excel zu einer Buchhaltungssoftware? +
Spätestens bei MWST-Pflicht, ab einigen Dutzend Buchungen pro Monat oder wenn Debitoren offen bleiben und gemahnt werden muss. Tools wie CashCtrl oder Banana kosten wenig und verhindern die typischen Excel-Fehler wie überschriebene Formeln und Zahlendreher.
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